Bogenschiessen und das Gesetz
Bogenschiessen und das Gesetz
Wo kann und darf ich Bogenschießen? Gibt es irgendwelche Auflagen, die ich als Bogenschütze erfüllen muss?
Fakten zum Bogenschiessen
Bogenschießen ist ein Sport (Bogensport) und dein Bogen samt Pfeilen gilt als Sportgerät, weshalb das Waffenrecht nicht greift.
Du brauchst zum Bogenschießen daher auch keinen Qualifikationsnachweis.
Somit kannst du diesen Sport überall dort ausüben, wo du auch andere Sportarten, die keiner bestimmten Regelung unterliegen (z.B. Reitsport in manchen Bundesländern), ausüben darfst.
Du darfst auch dein Equipment in der Öffentlichkeit mit dir herumtragen, im Auto oder im ÖPNV transportieren, ohne dadurch irgendwelche Bestimmungen zu verletzen.
Örtlichkeiten
Ob du nun Federball oder Boccia spielst oder Pfeile schießt - all das darfst du auch in öffentlichen Anlagen tun, solange es nicht explizit verboten ist. In vielen Bundesländern, speziell in Bayern, gilt das freie Betretungsrecht der Natur. Das gilt auch für nahezu alle Wälder. Somit kannst und darfst du dir ein Ziel an einen Baum hängen und darauf schießen.
So weit, so gut.
Schießt du allerdings daneben und dein Pfeil trifft einen Baum, ist es juristisch gesehen Sachbeschädigung. Spitzfindigkeit: Bleibt bei deinem Fehlschuss die Spitze im Baum, dieser Baum kommt später mal ins Sägewerk und das Sägeblatt wird durch deine verbliebene Spitze beschädigt, dann musst du für den Schaden aufkommen.
Handelt es sich um ein Privatgründstück, auf dem du gerne Bogenschießen möchtest, musst du dir die Einwilligung des Eigentümers holen. Das gilt auch für Gelände von Vereinen (z.B. Fussballplatz).
In deinem eigenen Garten kannst du natürlich tun, was du willst.
Vorsichtsmassnahmen
Dein Menschverstand sagt dir sicher, dass du eine andere Person oder ein Tier nicht verletzen darfst. Das ist dann unweigerlich Körperverletzung bzw. Sachbeschädigung.
Achte darauf, dass sich kein Lebewesen in deinem Schussbereich befindet oder befinden kann, denke auch an mögliche Abpraller und verwende als Schutz zusätzlich z.B. ein Pfeilfangnetz.
Wenn sich eine andere Person (dein Nachbar oder ein Spaziergänger) ihrer Ansicht nach durch dich gefährdet oder bedroht sieht, ist die rechtliche Lage schwierig einzuschätzen. Du solltest solche Situationen einfach vermeiden oder klarstellen.
Verbote
In Deutschland und den meisten europäischen Ländern ist die Bogenjagd verboten und wird bei Zuwiderhandlung wie Wilderei gewertet. Auch der Gebrauch und das Mitführen der trotzdem im Handel erhältlichen sogenannten Jagdspitzen ist verboten. Nicht verboten ist der Besitz.
Das Gleiche gilt für die meisten der sogenannten Blunt-Spitzen. Das sind "Gummikappen", die auf Pfeile aufgesteckt werden. Sie werden gerne als Schutzkappen angeboten, können aber auch zur Jagd auf Vögel und Kleinwild verwendet werden.
Schon das bloße Mitführen solcher Spitzen oder damit versehener Pfeile kann als versuchte Wilderei ausgelegt und geahndet werden.